Leasing - wer die Wahl hat, hat die Qual Leasing ist nicht gleich Leasing - es bestehen grosse Unterschiede zwischen Financial- und Operating Lease!
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Leasing hat sich seit den boomenden 80ern des letzten Jahrhunderts zunehmend als bevorzugte Finanzierungsvariante für alle erdenklichen  Gebrauchsgüter entwickelt. Der Name Leasing, aus dem Englischen kommend, heisst wörtlich übersetzt „Miete“. Doch auch das Englische Wort  Rent bedeutet „Miete“. Eingebürgert hat sich die Meinung, dass Leasing grundsätzlich Mietkauf ist. Dem ist jedoch nicht so.  Financial Leasing  Das ist die wohl gebräuchlichste Art von Leasing. Dabei befindet sich das Leasingobjekt im Besitz des  Leasingnehmers und ist als Vermögen im Anlagevermögen aktiviert. Am Tag der Aktivierung wird auf der Passivseite  die korrespondierende Finanzierung, sprich die Verbindlichkeit gegenüber dem Leasinggeber eingebucht. Financial  Leasing kann mit oder ohne Restwert sein. Das heisst, am Ende der Leasingdauer kann ein Restwert vereinbart  werden, was während der Leasingdauer dazu führt, dass die i.d.R. monatlichen Zahlungen kleiner sind.   Somit ist der Leasingnehmer gegen aussen der Besitzer und Eigentümer. Doch in aller Regel verlangt der Leasinggeber Sicherheiten für diesen  Kredit in Form eines Eigentumvorbehalts im Vertrag oder entsprechende andere Sicherheiten.   Im finanziellen Ergebnis erscheinen die Abzahlungen und Kosten, zusammengefasst in einem monatlichen Betrag im Finanzergebnis (des  Leasingnehmers (im Gegensatz zum Operational Leasing, siehe unten) . Die Raten sind zumeist abnehmender Natur, können aber auch  kalkulatorisch über die Leasinglaufzeit gleich sein (rein rechnerische Raffinesse, hat zum Ende der Leasingdauer hin keinen Einfluss). Das Risiko  über die Leasingobjekte kann variabel gestaltet werden, ist jedoch allermeist Sache des Leasingnehmers.   Als letzte Eigenheit sei noch der oftmals variable zugrunde liegende Zinssatz genannt. Es ist aber auch möglich, einen festen Zinssatz für die  gesamte Laufzeit zu fixieren. Abhängig von der Zinskurve am Markt ist der feste Zinssatz meistens höher als der variable Satz wohingegen dieser  natürlich wieder dem Risiko eines Zinssanstiegs ausgesetzt ist (welches 100% abgesichert, dann eben den höheren Fixkurs ergibt).  Auch wenn im Leasingvertrag vereinbart wird, dass der Leasinggeber Eigentümer des Leasingobjektes ist, müssen die Leasingobjekte in der  Bilanz als Eigentum des Leasingnehmers aktiviert werden! Rechtlich auf den ersten Blick problematisch, denn ein und derselbe Gegenstand  kann nicht zwei Parteien zur gleichen Zeit gehören, doch rechnerisch finanziell unproblematisch, da beim Leasingnehmer die entsprechende  Schuld gegenüber dem Leasinggeber ebenfalls gebucht wird.  Operational Leasing Diese Leasingform ist eine reine Miete, bei der das Leasingobjekt im rechtlichen Eigentum des Leasinggebers ist. Demzufolge aktiviert  ausschliesslich der Leasinggeber die Gebrauchsgegenstände und der Leasingnehmer nutzt diese. In der Regel ist der Leasingnehmer auch  verantwortlich für den Unterhalt und die Versicherung der Leasingobjekte.   Die Raten sind zumeist immer fest durch die Leasingdauer hindurch und die Raten erscheinen im operativen Ergebnis des Leasingnehmers,  wie z.B. auch die Miete für Büros oder Lagerhallen. Das ist insbesondere von Bedeutung, wenn der Fokus in der Erfolgsrechnung auf das  operative Ergebnis gelegt wird und das Finanzergebnis eine separate Rolle spielt.  Der Leasingnehmer hat am Ende der Vertragslaufzeit das Wahlrecht, ob er die Leasingobjekte übernehmen möchte oder nicht. Der Preis hierzu  darf nicht im voraus fixiert sein sondern muss dem zukünftigen Marktpreis entsprechen.  IFRS Spezifitäten  IFRS stellt sehr klare Ansprüche an die Qualifikation eines Operational Leases. Wenn nur einer der folgenden Punkte nicht erfüllt wird, wird der  Lease als Financial Lease qualifiziert, unabhängig davon, wie der Titel im Leasingvertrag lautet.   Qualifikationspunkte Operational Lease nach IFRS   Wenn nur eine einzige der folgenden 9 Fragen mit Ja beantwortet werden kann, ist der Lease ein Financial Lease! 1. Werden substantiell alle Risiken auf den Leasingnehmer übertragen?  2. Wird das Eigentum am Ende des Leasings automatisch auf den Leasingnehmer übertragen?  3. Ist die Dauer des Leasings grösser als 75% der Abschreibungsdauer der Leasingobjekte?  4. Beinhaltet der Vertrag eine Kaufklausel am Ende der Leasingdauer, worin kein Wahlrecht für den Leasingnehmer besteht?  5. Ist der Gegenwartswert der Mietraten mehr als 90% des Anschaffungspreises der Leasingobjekte? D.h., wurde kein Restwert vereinbart  oder ein Restwert, der weniger als 10% des Anschaffungspreises entspricht?  6. Müssen vom Leasingnehmer signifikante Änderungen gemacht werden, dass er in der Lage ist die Leasingobjekte zu nutzen?  7. Gibt es Vereinbarungen, dass Verluste des Leasinggebers (andere, als evtl. Verluste aus Zahlungsunfähigkeit des Leasingnehmers) vom  Leasingnehmer übernommen werden müssen?  8. Besteht eine „fair-value-Garantie“ bei der der Restwert fixiert wird?  9. Gibt es eine Vereinbarung für einen Folgevertrag bei dem die Miete klar unter der Marktmiete ist?  Diese neun Punkte reflektieren im Grossen und Ganzen Mietrecht, das auch für gewöhnliche Wohnungen besteht. Somit ist klar, dass es sich  beim Operational Lease um eine klare Miete handelt und nicht um einen fest vereinbarten Mietkauf. Zusammenfassung  Ob ein Gegenstand geleast werden soll oder nicht, hängt von sehr vielen Faktoren ab. Wie z.B. soll ein Liquiditätsengpass vermieden werden  (oder gibt es zuviel Liquidität, die sinnvoller eingesetzt werden kann, als in Wertpapiere), nach welcher Rechnungslegungsnorm bilanziert wird,  möchte man den Gegenstand zum Schluss endgültig kaufen oder nicht, etc. pp. Diese und weitere Fragen helfen wir Ihnen gerne zu beantworten,  das Ergebnis wird Ihren Erfolg nachhaltig über die nächsten Jahr mitbestimmen.  Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir zeigen Ihnen gerne, was für Ihr Unternehmen möglich ist!
Leasing - wer die Wahl hat, hat die Qual Leasing ist nicht gleich Leasing - es bestehen grosse Unterschiede zwischen Financial- und Operating Lease!
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Leasing hat sich seit den boomenden 80ern des letzten Jahrhunderts  zunehmend als bevorzugte Finanzierungsvariante für alle  erdenklichen Gebrauchsgüter entwickelt. Der Name Leasing, aus  dem Englischen kommend, heisst wörtlich übersetzt „Miete“. Doch  auch das Englische Wort Rent bedeutet „Miete“. Eingebürgert hat sich die Meinung, dass Leasing grundsätzlich Mietkauf ist. Dem ist jedoch  nicht so. Financial Leasing Das ist die wohl gebräuchlichste Art von  Leasing. Dabei befindet sich das  Leasingobjekt im Besitz des  Leasingnehmers und ist als Vermögen im  Anlagevermögen aktiviert. Am Tag der  Aktivierung wird auf der Passivseite die  korrespondierende Finanzierung, sprich die Verbindlichkeit gegenüber dem Leasinggeber eingebucht. Financial Leasing kann mit oder ohne  Restwert sein. Das heisst, am Ende der Leasingdauer kann ein  Restwert vereinbart werden, was während der Leasingdauer dazu  führt, dass die i.d.R. monatlichen Zahlungen kleiner sind. Somit ist der Leasingnehmer gegen aussen der Besitzer und   Eigentümer. Doch in aller Regel verlangt der Leasinggeber  Sicherheiten für diesen Kredit in Form eines Eigentumvorbehalts im  Vertrag oder entsprechende andere Sicherheiten. Im finanziellen Ergebnis erscheinen die Abzahlungen und Kosten,  zusammengefasst in einem monatlichen Betrag im Finanzergebnis   (des Leasingnehmers (im Gegensatz zum Operational Leasing, siehe  unten) . Die Raten sind zumeist abnehmender Natur, können aber  auch kalkulatorisch über die Leasinglaufzeit gleich sein (rein  rechnerische Raffinesse, hat zum Ende der Leasingdauer hin keinen  Einfluss). Das Risiko über die Leasingobjekte kann variabel gestaltet  werden, ist jedoch allermeist Sache des Leasingnehmers. Als letzte Eigenheit sei noch der oftmals variable zugrunde liegende  Zinssatz genannt. Es ist aber auch möglich, einen festen Zinssatz für  die gesamte Laufzeit zu fixieren. Abhängig von der Zinskurve am  Markt ist der feste Zinssatz meistens höher als der variable Satz  wohingegen dieser natürlich wieder dem Risiko eines Zinssanstiegs  ausgesetzt ist (welches 100% abgesichert, dann eben den höheren  Fixkurs ergibt). Auch wenn im Leasingvertrag vereinbart wird, dass der Leasinggeber  Eigentümer des Leasingobjektes ist, müssen die Leasingobjekte  in der Bilanz als Eigentum des Leasingnehmers aktiviert  werden! Rechtlich auf den ersten Blick problematisch, denn ein und  derselbe Gegenstand kann nicht zwei Parteien zur gleichen Zeit  gehören, doch rechnerisch finanziell unproblematisch, da beim  Leasingnehmer die entsprechende Schuld gegenüber dem  Leasinggeber ebenfalls gebucht wird. Operational Leasing  Diese Leasingform ist eine reine Miete, bei der das Leasingobjekt im rechtlichen Eigentum des Leasinggebers ist. Demzufolge aktiviert  ausschliesslich der Leasinggeber die Gebrauchsgegenstände und der Leasingnehmer nutzt diese. In der Regel ist der Leasingnehmer auch  verantwortlich für den Unterhalt und die Versicherung der  Leasingobjekte. Die Raten sind zumeist immer fest durch die Leasingdauer hindurch  und die Raten erscheinen im operativen Ergebnis des  Leasingnehmers, wie z.B. auch die Miete für Büros oder Lagerhallen.  Das ist insbesondere von Bedeutung, wenn der Fokus in der  Erfolgsrechnung auf das operative Ergebnis gelegt wird und das  Finanzergebnis eine separate Rolle spielt. Der Leasingnehmer hat am Ende der Vertragslaufzeit das Wahlrecht,  ob er die Leasingobjekte übernehmen möchte oder nicht. Der Preis  hierzu darf nicht im voraus fixiert sein sondern muss dem zukünftigen  Marktpreis entsprechen. IFRS Spezifitäten  IFRS stellt sehr klare Ansprüche an die Qualifikation eines  Operational Leases. Wenn nur einer der folgenden Punkte nicht erfüllt wird, wird der Lease als Financial Lease qualifiziert, unabhängig  davon, wie der Titel im Leasingvertrag lautet. Qualifikationspunkte Operational Lease nach IFRS   Wenn nur eine einzige der folgenden 9 Fragen mit Ja  beantwortet werden kann, ist der Lease ein Financial Lease! 1. Werden substantiell alle Risiken auf den Leasingnehmer  übertragen? 2. Wird das Eigentum am Ende des Leasings automatisch auf den  Leasingnehmer übertragen? 3. Ist die Dauer des Leasings grösser als 75% der  Abschreibungsdauer der Leasingobjekte? 4. Beinhaltet der Vertrag eine Kaufklausel am Ende der  Leasingdauer, worin kein Wahlrecht für den Leasingnehmer  besteht? 5. Ist der Gegenwartswert der Mietraten mehr als 90% des  Anschaffungspreises der Leasingobjekte? D.h., wurde kein  Restwert vereinbart oder ein Restwert, der weniger als 10% des  Anschaffungspreises entspricht? 6. Müssen vom Leasingnehmer signifikante Änderungen gemacht  werden, dass er in der Lage ist die Leasingobjekte zu nutzen? 7. Gibt es Vereinbarungen, dass Verluste des Leasinggebers  (andere, als evtl. Verluste aus Zahlungsunfähigkeit des  Leasingnehmers) vom Leasingnehmer übernommen werden  müssen? 8. Besteht eine „fair-value-Garantie“ bei der der Restwert fixiert  wird?  9. Gibt es eine Vereinbarung für einen Folgevertrag bei dem die  Miete klar unter der Marktmiete ist? Diese neun Punkte reflektieren im Grossen und Ganzen Mietrecht,  das auch für gewöhnliche Wohnungen besteht. Somit ist klar, dass es  sich beim Operational Lease um eine klare Miete handelt und  nicht um einen fest vereinbarten Mietkauf. Zusammenfassung Ob ein Gegenstand geleast werden soll oder nicht, hängt von sehr  vielen Faktoren ab. Wie z.B. soll ein Liquiditätsengpass vermieden  werden (oder gibt es zuviel Liquidität, die sinnvoller eingesetzt  werden kann, als in Wertpapiere), nach welcher  Rechnungslegungsnorm bilanziert wird, möchte man den Gegenstand  zum Schluss endgültig kaufen oder nicht, etc. pp. Diese und weitere  Fragen helfen wir Ihnen gerne zu beantworten, das Ergebnis wird  Ihren Erfolg nachhaltig über die nächsten Jahr mitbestimmen.  Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir zeigen Ihnen gerne, was für Ihr Unternehmen möglich ist!
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